Energieeffizienz & Energieaudits

Durch das im August 2014 verabschiedete Energieeffiziengesetz (BGBl I 72/2012 – EEffG) mit welchem die EU Energieffizienzrichtlinie (RICHTLINIE 2012/27/EU) umgesetzt wurde, müssen große Unternehmen Energieaudits durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben

§ 18 EEffG legt fest, dass Energieaudits für verpflichtete Unternehmen den in Anhang III festgelegten Mindestkriterien zu entsprechen haben. Anhang III gibt umfassende Informationen über die im Zuge des Energieaudits zu erhebenden Daten und zu erstellenden Analysen für die Schwerpunktbereiche „Gebäude“, „Prozesse“ oder „Transport“.

Ein Energieaudit: im Einklang mit dem Energieeffizienz-Gesetz ist ein systematisches Verfahren

  • zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen

  • zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und

  • Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht

  • Interne Audits: Unterstützung bei der systematische Planung und Durchführung interner Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG)

  • Externe Audits: Systematische Planung und Durchführung externer Audits (Anforderungen nach §17 und §18 EeffG) und Meldungen an die Monitoringstelle

 

Energieaudit nach ISO 16247

Um Ihr Unternehmen energieeffizienter  gestalten zu können, bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Energiemanagements.

Unsere EnergieauditorInnen verfügen über hochqualifizierte Kompetenzen in dem jeweiligen Schwerpunktbereichen und über profunde Erfahrungen bei der Durchführung der Audits. Unsere Refernzen reichen von Energielieferanten, Industrie bis hin zu Handelsfirmen.

  • Energieaudits nach ISO EN 16247-2,3 und 4 für Prozesse, Gebäude und Transporte

  • Einführung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter

  • Aufzeigen und Kalkulation für Verbesserungen

  • Implementierung eines einfachen Energieüberwachungskonzeptes

  • Erstellung des Energieauditberichts

  • Einmeldung der Ergebnisse bei der Monotoringstelle

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter consulting@ritoc.at zur Verfügung.